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   OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23   

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https://dejure.org/2024,8607
OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23 (https://dejure.org/2024,8607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2024 - 6 W 83/23 (https://dejure.org/2024,8607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 6 W 83/23 (https://dejure.org/2024,8607)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 3a UWG, § 11 UWG, § 91a ZPO, § 256 ZPO
    Wegfall des Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12

    Medizinische Fußpflege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    Daraufhin hat der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen der Beschwerde der Beklagten mit dem hier streitgegenständlichen Beschluss vom 15.09.2023 abgeholfen und die Kosten des Rechtsstreits mit der Begründung gegeneinander aufgehoben, nach zutreffender Ansicht der Beklagten habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass in der bloßen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kein Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten liege (GRUR 2013, 1252).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    Darauf kommt es auch nicht an, da nicht bereits der Eintritt der Verjährung, sondern erst die Erhebung der Verjährungseinrede zur Erledigung führt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09, NJW 2010, 2422 Rn. 28 mwN; Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 91a Rn. 37; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91a Rn. 132).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    Das für die erhobene negative Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse hat zunächst bestanden, da sich die Beklagte vorgerichtlich eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Nachahmung gegenüber dem Kläger berühmt hat (vgl. insofern z.B. BGH, Urteil vom 12.03.2020 - I ZR 126/18, GRUR 2020, 755 Rn. 95 f. - WarnWetter-App).
  • BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Antragsteller, in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist, einen (bindenden bzw. förmlichen) Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären muss, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, GRUR 2019, 110 Rn. 36 mwN - Schneckenköder; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2016 - 6 U 185/16, juris Rn. 3 mwN = Anlage K15, GA 185 ff.).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    cc) Schließlich hat die Beklagte nicht hinreichend dargetan, dass ihr angeblich nachgeahmtes Windlicht über zumindest gewisse Verkehrsbekanntheit verfügt hat, die Voraussetzung für die von ihr geltend gemachte vermeidbare Herkunftstäuschung ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 2/16, GRUR 2017, 1135 Rn. 38 - Leuchtballon).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    Nur so wird dem Schuldner der behaupteten Forderung ein Mittel an die Hand gegeben, schnell Klarheit über die zu erwartenden wirtschaftlichen Lasten zu erhalten und um im Falle einer günstigen Entscheidung den Forderungsprätendenten wie auch etwaige Rechtsnachfolger dauerhaft an der Durchsetzung der behaupteten Restforderung zu hindern, ohne sich auf einen neuen Rechtsstreit in der Sache einlassen zu müssen (vgl. z.B. BGH, Versäumnisurteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03, NJW 2006, 2780 Rn. 23).
  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20

    Kaffeebereiter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    Auch diesem Vortrag ist die Beklagte, die nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Nr. 3 UWG getragen hat (vgl. z.B. BGH; Urteil vom 01.07.2021 - I ZR 137/20, GRUR 2021, 1544 Rn. 22 - Kaffeebereiter), nicht (substantiiert) entgegengetreten.
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    Die gemäß § 91a Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO statthafte und gemäß §§ 567 ff. ZPO auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Abhilfeentscheidung vom 15.09.2023, über die durch den Senat zu entscheiden ist, da der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen kein Einzelrichter im Sinne von § 568 Satz 1 ZPO ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02, NJW 2004, 856.857), ist begründet.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16

    Erledigung der negativen Feststellungsklage durch Anspruchsverzicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Antragsteller, in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist, einen (bindenden bzw. förmlichen) Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären muss, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, GRUR 2019, 110 Rn. 36 mwN - Schneckenköder; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2016 - 6 U 185/16, juris Rn. 3 mwN = Anlage K15, GA 185 ff.).
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